Mittwoch, 1. Dezember 2010

Neuer Vorschlag aus Berlin - UStG soll schnell an die MwStSysRL angepasst werden

BMF akzeptiert in seinem Gesetzesentwurf drei Verfahren zur Herstellung von Belegsicherheit beim eInvoicing und setzt damit EU-Rats Vorgaben um


Das BMF kommt damit dem Verbot der Vorgabe von Methoden zur Belegsicherung im Gesetz nach, hebt qualifizierte Signaturen und EDI als besonders geeignete Sicherungsverfahren hervor und stellt klar, dass alle anderen Methoden auch genutzt werden können, wenn sie eine qualitativ gleichwertige Prozesssicherheit bieten. Das BMF plant, die Gesetzesänderung so ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen, dass die Regelung zum 01.07.2011 in Kraft treten kann.

Entsprechend den Anforderungen der vom EU-Ministerrat beschlossenen Formulierung zur Änderung der MwStSysRL sollen damit alle Verfahren zur Belegsicherung möglich sein. Es sind dies
(1) Elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
(2) Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren
(3) „andere Verfahren“, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten (NEU)

Damit öffnet das BMF als neuen sog. „dritten Weg“ die Verwendung „anderer Verfahren“, wie z.B. interne Kontrollverfahren, und erfüllt damit die Auflagen der EU Verwaltung. Allerdings betont das Ministerium in seiner Begründung zum neuen Gesetzesentwurf, dass bislang nur die Nutzung qualifizierter Signaturen und die Übermittlung per EDI-Verfahren standardisiert sind. Eine garantierte,
einheitliche EU-weite Anerkennung elektronischer Rechnungen, ohne landesspezifische Risiken und teure Individuallösungen, werde aktuell nur auf Basis qualifizierter Signaturen oder EDI Verfahren
gewährleistet.

Das Ministerium lässt –gerade unter Hinweis auf das Verbot der Methodenvorage- offen wie
die neuen „anderen Verfahren“, wie z.B. interne Kontrollverfahren, ausgestaltet werden müssen um die Echtheit und Herkunft von elektronischen Rechnungen über den vollen Aufbewahrungszeitraum von 10 Jahren zuzüglich 2 Jahen Anlaufhemmung zu garantieren. Innerhalb der EU bestehen erhebliche Unterschiede in der Auffassung zur Ausgestaltung der „internen Kontrollverfahren“.
Eine EU-weite Harmonisierung dieser Auffassungen ist auch nicht absehbar. Dazu sind die nationalgesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern nicht hinreichend synchronisiert.

Der sog. „dritte Weg“ wird damit nur für sehr ausgesuchte Fälle, wie z.B. konzerninterne Verrechnungen, statische Geschäftsverbindungen, oder sehr kleine geschlossene Benutzergruppen in Betracht kommen.

Wie das Ministerium im aktuellen Entwurf herausstellt, bietet besonders die qualifizierte Signatur einen sicheren Prozess, elektronische Rechnungen gesetzeskonform, national und international abzuwickeln, ohne dass die Unternehmen verschiedene landesspezifische Verfahren implementieren müssen, um Echtheit und Unversehrtheit nachzuweisen.

Allerdings sind sich die beteiligten Parteiene noch nicht einig. Besonders die Verbände der grossen Unternehmen, BDI und BDA, kämpfen noch für eine Lösung, die mit Medienbrüchen arbeitet. Nach deren Vorstellungen dürften dann elektronische Rechnungen einfach ausgedruckt werden und würden dabei die Belegeigenschaften vom Datensatz auf das Papier transponieren. BMF und BMJ sind strikt dagegen. BMWi und Bundeskanzleramt würden hierin einen erwägenswerten Vorschlag mit Erfolgsaussichten beim Bürokratie-Abbau –Ziel allein hier: 3,5 Mia. €- sehen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass gerade KMU, die bisher nichts mit Prozesssicherheit und deren komplexer Herstellung und Aufrechterhaltung zu tun hatten, fachlich und finanziell überfordert wären.

Donnerstag, 15. Juli 2010

Ministerrat ändert MwStSysRL

Hier gibt es weiterführende Informationen:


http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=305883

http://www.saperionblog.com/ministerrat-der-eu-hat-am-13-juli-die-anderung-der-mwstsysrl-beschlossen-entburokratisierung-des-elektronischen-rechnungsverkehrs/2188/

http://www.saperionblog.com/nicht-zu-ende-gedacht-elektronisch-ubermittelte-gutschrift-muss-nach-bmf-schreiben-vom-29-01-2004-qualifiziert-signiert-werden/2123/

http://www.gabler-steuern.de/2010/07/14/eu-beschliesst-vereinfachte-elektronische-rechnungen/

Dienstag, 13. Juli 2010

Elektronische Rechnung; ganz einfach!

1 Anforderungen an den Aussteller der Rechnung (= Lieferant)

1.1 Die Rechnung muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
1.1.1 Dazu brauchen Sie ein Zertifikat, eine Chipkarte, ein Lesegerät sowie eine passende Software.
1.1.2 Es kann auch ein Dienstleister bevollmächtigt werden, die Rechnung mit der Signatur zu versehen. Die mit Collmex verschickten Rechnungen werden z.B. von unserem Partner Pixelletter signiert.
1.2 Es ist die Eingabe einer PIN erforderlich, während die Karte im Lesegerät steckt, um das Dokument zu signieren.
1.3 Es gibt auch Lösungen für Massensignaturen, damit nicht für jede Rechnung die PIN eingegeben werden muss.
1.4 Es kann entweder die E-Mail oder das PDF-Dokument signiert werden.
1.5 Der Rechnungsempfänger muss mit dem elektronischen Versand einverstanden sein.
1.5.1 Bei "Einmal-Rechnungen mag konkludentes Handeln noch ausreichen.
1.5.2 Bei einer Dauer-Geschäftsbeziehung sollte eine Vereinbarung schriftlich fixiert werden.

Das scheint auf den ersten Blick gerade für kleine Unternehmen ein ganz schöner Aufwand.

Aber: einfache Signaturlösungen sind schon für unter 100,- EUR zu haben.
Massensignaturfähige Anwendungen schlagen schnell mit mehreren tausend Euro zu Buche. Von den Kosten für die Abwicklung und den möglichen technischen Problemen mal ganz abgesehen.

Trotzdem ist das für viele noch machbar, insbesondere wenn die Rechnung von einen Dienstleister signiert wird.

2 Anforderungen an den Empfänger der Rechnung (= Kunde)

Die elektronisch übermittelte Rechnung ist eine digitale Unterlage und damit greifen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU, Kapitel II.1). Es reicht nicht, die Rechnung nur auszudrucken und abzuheften.

2.1 Das übermittelte, verschlüsselte Dokument muss im Originalzustand jederzeit überprüfbar sein.
2.1.1 Die Signatur muss geprüft und das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden.
2.1.2 Der Eingang der elektronischen Abrechnung, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung muss protokolliert werden
2.1.3 Die verschlüsselte, die entschlüsselte Rechnung, sowie der Schlüssel zur Entschlüsselung und die Prüfprotokolle müssen auf einem Datenträger aufbewahrt werden, der keine Änderungen zulässt.
2.2 Damit ist der Rechnungsempfänger praktisch gezwungen, ein elektronisches Archiv zu betreiben. Die einfache Ablage ein einem E-Mail Postfach ist nicht ausreichend.

3 Hintergrund

3.1 Ausgangspunkt
Ausgangspunkt der Regelungen ist die EU Richtlinie 2001/115/EG zu den mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung. Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen fest, lässt den Mitgliedsstaaten jedoch Freiraum bei der Umsetzung. Leider hat der Deutsche Gesetzgeber seinen Spielraum voll ausgeschöpft, und stellt besonders hohe Anforderungen an die Unternehmen.

3.2 Ziel: Bekämpfung Umsatzsteuer-Betrug
Mit Hilfe der Regelungen sollte der Umsatzsteuerbetrug effizienter bekämpft werden können. Eine Nachfrage bei einem Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages hat dies bestätigt: "Der deutsche Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei der Umsetzung der Rechnungsrichtline entschieden, von der den Mitgliedsstaaten eingeräumten Optionsmöglichkeit Gebrauch zu machen und zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit der Daten zu verlangen, dass eine elektronisch übermittelte Rechnung mindestens mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss".

3.2.1 Das Ziel kann nicht erreicht werden!
Dabei wurde offensichtlich nicht berücksichtigt, dass ein Umsatzsteuerbetrüger in krimineller Absicht handelt und sich ohne Probleme auch ein Zertifikat besorgen kann - schließlich hat er ja auch ein Unternehmen angemeldet, ein Bankkonto eröffnet, fälscht Rechnungen, tätigt Scheingeschäfte. Außerdem wird er seine Rechnungen an ahnungslose Kunden besser per Post verschicken. Inhaber von beteiligten Unternehmen tauchen meist vor der ersten Prüfung ab. Mit Hilfe der umgesetzten Regelungen kann ein Prüfer die Umsatzsteuerbetrüger jedenfalls nicht leichter erkennen.

Das ist aber auch egal, denn Ziel der elektronischen Rechnung ist immer die Automatisierung und die Parallelisierung von Geschäftsprozessen. Da mag der Steuergesetzgeber an Steuer-Unterschleif denken. Das zeigt nur, was für ein Bild er vom Steuerbürger hat. Der Nutzen einer elektronischen Rechnung erschliesst sich dem, der sie nutzt; und die sie nutzen, wollen nichts anderes mehr. Noch jedes Projekt hierzu hat sich in weniger als 12 Monaten amortisiert.

Dienstag, 22. Juni 2010

Bericht Vortrag elektronisches Rechnungswesen

21.06.2010 16:02:07

Hier der Link zu meinem Vortrag

https://docs.google.com/leaf?id=0B48AelsBFhtXMWQ4NDIwZTMtY2E4MS00MmRkLTg3MjMtNmM1NzA3NWRmOTdk&hl=de

(PA) 4. Kongress „Das elektronische Rechnungswesen“ am 16. Juni in Frankfurt/Main
Eine ausgezeichnete Stimmung und viele lebhafte Diskussionen der über 50 Teilnehmer vor Ort zeigten, wie spannend und facettenreich das Thema „Elektronisches Rechnungswesen“ für viele Unternehmen ist.

Das komplexe Thema durchgängiger Rechnungs- und Finanzprozesse und die Vermeidung von Medienbrüchen im Finanzwesen wurden dabei von vielen Seiten beleuchtet. Namhafte Anbieter aus den Bereichen Financial Supply Chain, elektronsicher Dokumentenaustausch und Rechnungswesen zeigten innovative Lösungen.

Best Practices für elektronisches Rechnungswesen erörtert

Gleich nach der offiziellen Begrüßung startete Dr. Donovan Pfaff, Geschäftsführer der Bonpago GmbH, Moderator der Veranstaltung und bekannter Experte für elektronischen Geschäftsverkehr, mit einer fundierten Analyse der Finanzprozesse zwischen Abteilungen im Unternehmen und über Unternehmensgrenzen hinweg. In seinem Workshop zeigte er eindrucksvoll, wie ein Business Case für den elektronischen Rechnungsaustausch aussieht und welche Best Practices und Benchmarks für den Rechnungseingang heute verfügbar sind.

Reges Interesse an den Lösungen in der Fachausstellung

In der anschließenden Mittagspause gab es in der begleitenden Fachausstellung die Gelegenheit, sich über Lösungen zum elektronischen Rechnungswesen zu informieren.

Am Nachmittag standen dann praktische Erfahrungen einzelner Unternehmen und ausgewählter Experten im Mittelpunkt: Den Einstieg machte eine eindrucksvolle Keynote von Peter tom Suden, Steuerberater und Ex-DATEV-Vorstand. Er analysierte die Grundlagen der moderne Auftrags- und Finanzbuchhaltung und zeigte die Wege zu einer nachhaltigen Automatisierung der Datenerfassung. Daran anschließend stellte Christian Manhart, Geschäftsbereichsleiter Finanzen, ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH, die Arbeitsweise eines Hidden Champion aus der Werkzeugbranche vor und gab wertvolle Hinweise, wie Unternehmen mit abgestimmten Finanzprozessen eine Verbesserung des Working Capital Management erreichen können.

Erfahrungen für den Mittelstand und Großunternehmen

Nach der anschließenden Kaffeepause, die von den zufriedenen Teilnehmern zum Networking untereinander und mit den Fachausstellern genutzt wurden, ging es mit Best Practices zum Prozessmanagement weiter. Peter Stotzem, Leiter Kreditorenrechnung, RWE Service GmbH erläuterte die Wege, wie durch Einsatz des elektronischen Gutschriftsverfahrens (eERS) eine signifikante Prozesskostenreduktion erreicht werden kann und welche Optimierungspotenziale sich durch den Einsatz von iServices eröffnen. Direkt im Anschluss thematisierte Martin Steuernagel, Vice President Global Accounting Service, Deutsche Lufthansa AG, die organisatorische Verankerung neuer Finanzprozesse. Er zeigte, wie Shared Service-Funktionen bei der Deutschen Lufthansa AG erfolgreich gestaltet wurden und wie sich die Finanzabteilung vom Buchhalter zum Risikomanager entwickeln kann.

In der abschließenden Zusammenfassung der Ergebnisse durch Dr. Donovan Pfaff erhielten die Teilnehmer wertvolle Hinweise für die wichtigsten Quick-Wins auf dem Weg zum elektronischen Rechnungswesen und zu verbesserten Finanzprozessen.

Fazit des Tages war, dass das elektronische Rechnungswesen gerade erst in den Unternehmen angekommen ist und das noch viel zu tun bleibt, bis die deutschen Unternehmen flächendeckend von der Vereinheitlichung und Durchgängigkeit der Finanzprozesse profitieren können. Die Veranstaltung am 16. Juni 2010 in Frankfurt war für alle Beteiligten wertvoll, um die Bedeutung der aktuellen Trends und Entwicklungen bei elektronischem Rechnungswesen und der Financial-Supply-Chain für ihre Unternehmen zu evaluieren. Das Thema entwickelt sich weiter und die Neue Deutsche Kongress GmbH begleitet diese Entwicklung. Die nächsten Veranstaltungstermine werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Nähere Informationen finden Sie unter http://www.finanzprozesse.de

Montag, 21. Juni 2010

Elektronischer Rechnungstag 16.06.2010

Auf Anfrage stelle ich gern meinen Vortrag zur Verfügung. Einfach eMail an pts.unterelbe.consulting@googlemail.com