Die Europäische Kommission setzt sich jetzt dafür ein, dass bis zum Jahr 2020 die elektronische Rechnung die vorherrschende Fakturierungsmethode ist. In einer neuen Mitteilung hat die EU-Kommission die Vorteile der papierlosen Rechnung betont: geringere Druck- und Portokosten, schnellere Zahlungen und eine niedrigere Fehlerquote. Um diese Vorteile zu erreichen und zu heben, müssen Geschäftspartner strukturierte Datenformate anstelle von PDF- oder Bilddateien austauschen.
Nachdem die EU-Kommission mit Ihrem Vorstoss zur ersatzlosen Abschaffung der elektronischen Signatur beim elektronischen Rechnungsdatenaustausch im EU-Ministerrat grandios scheiterte und die Nationalstaaten in der EU, allen voran Deutschland, jetzt beginnen, ihre Umsatzsteuergesetze an die vom Ministerrat vorgegebene Änderung der MwStSysRL anzupassen, die nun bekanntlich –ohne dass Methoden zur Sicherung vorgeschrieben werden dürfen- 3 unterschiedliche Methoden zur Herbeiführung von Beleg- und/ oder Prozesssicherheit vorsieht:
1. elektronische Signatur (in Deutschland soll es bei der qualifizierten Signatur bleiben) als Methode zur Herbeiführung von Dokumentensicherheit
2. EDI als Methode zum Nachweis der bestehenden Prozesssicherheit
3. alle anderen Verfahren, die zur Herbeiführung von Prozesssicherheit geeignet sind und die die Anforderungen nach Authentizität, Integrität und Legitimität erfüllen
lenkt die EU-Kommission nicht nur ein, sondern versucht, sich wieder an die Spitze der Bewegung zu setzen. Das ist gut so, denn der elektronische Rechnungsdatenaustausch bietet zwar enorme Vorteile für jedes Unternehmen; dennoch werden Unterstützer auf höchster politischer Ebene dringend benötigt.
Die elektronische Signatur ist dabei als preiswerte und unkomplizierte Möglichkeit des elektronischen Rechnungsdatenaustauschs in besonderer Weise für die Nutzung durch kleinste, kleine und mittelgrosse Unternehmen geeignet und bleibt im europäischen Rahmen erhalten.
Um die Nutzung der elektronischen Rechnung auf breiter Front voranzutreiben, hat die EU-Kommission ein Bündel an konkreten Maßnahmen vorgestellt. Hier engagiere ich mich auf nationaler Ebene durch Mitarbeit in verschiedenen Beratungsgremien mit dem Ziel, in möglichst kurzer Zeit eine möglichst weite Verbreitung der elektronischen Rechnung zu schaffen. Insoweit unterstütze ich aktiv die Zielsetzung der EU-Kommission.
Die EU-Kommission will mit ihrer Initiative technische und rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die allen interessierten Unternehmen den einfachen Austausch elektronischer Rechnungsdaten ermöglichen. Ein sehr wichtiger technischer Aspekt für die schnelle und umfassende Verbreitung von E-Invoicing wäre ein Roaming-Standard, mit dem die verschiedenen E-Invoicing-Dienstleister reibungslos Rechnungsdaten austauschen können. Hier ist noch sehr viel Detailarbeit zu leisten und es gibt hohen Gesprächs- und Abstimmungsbedarf.
Die EU-Kommission stellt sich ein Standard-Datenmodell für elektronische Rechnungen vor. Ein einheitliches Datenmodell würde nach Ihrer Ansicht einen fehlerfreien Datenaustausch ermöglichen. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) soll im nächsten Jahr Leitlinien für die Standardisierung des von der EU empfohlenen Datenformats erarbeiten. Dabei spielt neben der Definition der technischen Standards gerade die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine große Rolle. Diese Bedingungen sind in Europa nämlich keineswegs gleich oder gar harmonisch geregelt. Mit der neuen EU-Richtlinie, die zum 1.1.2013 in Kraft tritt, wurde hier lediglich ein erster Schritt von der EU-Kommission vollzogen, es gibt aber noch weiteren Handlungsbedarf im Hinblick auf einen konkreten, allgemein verständlichen und von allen EU-Mitgliedsstaaten akzeptierten rechtlichen Rahmen.
Um die Maßnahmen zur Förderung von E-Invoicing koordiniert und abgestimmt voranzutreiben, hat die EU-Kommission beschlossen, für einen Zeitraum von drei Jahren ein europäisches Stakeholder-Forum einzusetzen. Gleichzeitig hat sie die EU-Mitgliedsstaaten gebeten, nationale Stakeholder-Foren zu installieren. In Deutschland wurde schon im März 2010 das „Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)“ gegründet, in dem ich Gründungsmitglied bin und in dem die wichtigsten Dachverbände und die Bundesministerien für Finanzen, für Justiz und für Wirtschaft sowie das Bundeskanzleramt und der Normenkontrollrat in Arbeitsgruppen aktiv sind. Das FeRD zeigt sich als schlagkräftiges Gremium, das sich erfolgreich für die Verbreitung von E-Invoicing einsetzt und dem kontroverse Themen auch intensiv diskutiert werden.