Freitag, 17. Dezember 2010
Digitale Agenda für Europa — Rechtssicherheit für die elektronische Rechnung?
Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung an das Europäische Parlament ihre aktuellen Eckpunkte zur Verwirklichung eines EU-einheitlichen Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung aufgeführt. Dabei geht es insbesondere um die Interoperabilität der Portale und Plattformen.
In der Mitteilung der Kommission werden Vorschläge zur Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb der EU unterbreitet (KOM (2010) 712). 240 Milliarden Euro Einsparungen sollen, nach Schätzungen einer durch die Kommissionen im Auftrag gegebene Studie, bereits nach 6 Jahren zu erreichen sein. Die Komission will sicherstellen, dass den Bedürfnissen des Mittelstandes (KMU) auch durch externe E- Invoicing Dienstleister Rechnung getragen wird. So soll die bereits im Small Business Act gestellte Forderungen nach einfachen, kostengünstigen und verbindlichen Verfahren verwirklicht werden.
Neben den im Folgenden erläuterten Baustellen der Harmonisierung und Standardisierung ist ein Thema besonders wichtig: Die Forderung nach technischer und kaufmännischer „Durchlässigkeit“ (Interoperabilität) der im E-Invoicing Markt agierenden Rechnungsportale, um möglichst bis 2020 eine große mittelständische „Schwungmasse“im E-Invoicing zu erreichen, eine Forderung, die ich aus meiner jahrelangen Erfahrung in der „eBilling-eInvoicing-Szene“ voll und ganz mittrage.
SEPA und elektronische Rechnung
Neu ist, dass in dem Papier die Verbindung zwischen der Einführung der elektronischen Rechnung sowie den Initiativen rund um das Projekt „SEPA“ (Single European Payment Area) hergestellt wird. Dies betrifft insbesondere die verwendeten Übertragungsstandards (UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) v.2 ). Ziel des SEPA-Projekts ist die Direktverarbeitung von Zahlungen zwischen Auftraggeber und Empfänger, auch hier wird auf einen Standard gesetzt (ISO 20022). Die Forderung lautet, dass der E-Invoicing Standard mit dem bei SEPA verwendeten Finanznachrichten Standard vereinbar sein soll.
Angleichung der rechnungsbezogenen Mehrwertsteuerregelungen
Die weitere Forderung ist eine Angleichung der Mehrwertsteuersysteme, um Hemmnisse im grenzüberschreitenden Rechnungs- Verkehr abzubauen. Durch eine bereits beschlossen Gleichstellung von Papierbelegen und elektronischen Belegen soll bis zum Jahr 2013 eine Harmonisierung der rechnungsbezogenen Mehrwertsteuerregelungen in Europa stattfinden (Umsetzung der Richtlinie 2006/112/EG).
Digitale Signatur oder EDI Vertrag
Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, wie ein verlässlicher Prüfpfad zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität der elektronischen Rechnungsbelege innerbetrieblich auszusehen hat, wenn der bekannte EDI- Vertrag anstelle der digitalen Signatur zum Einsatz kommt. Konkrete Aussagen darüber bleibt auch dieses Papier schuldig. Das verwundert nicht, denn es gibt in der geänderten MwStSysRL ein Verbot einer Methodenvorgabe; und auch eine Definition desses, was internal business controls enthalten müssen, wäre schon ein Verstoss gegen dieses Verbot.
Zentrale Forderung: Roaming zwischen den Rechnungsportalen
Eine neue und außerordentlich praxisrelevante Forderung in der Mitteilung ist die der Interoperabilität der Portale und Plattformen. Schon öfter wies ich in meinen Informationen und Seminaren darauf hin, dass die „Gretchenfrage“ bei der Auswahl der Dienstleister zukünftig lauten werde, wie die verschiedenen Rechnungsportale untereinander den Rechnungsverkehr bewerkstelligen und zulassen können (Technik) und ob die Voraussetzung im Geschäftmodell der jeweiligen Dienstleiser dafür vorliegen (Vertriebs- und Preismodell). Einige Rechnungsportale haben solche „Roaming-Voraussetzungen“ mit den Rechnungsservices von Sparkassen, Volksbanken- und Raiffeisenkassen sowie einer Schnittstelle zu den Rechnungswesenprogrammen der DATEV von Beginn an realisiert. Auch eine Anbindung an SAP ist nicht wirklich schwierig. Dies erweitert somit den Kreis der Rechnungsabsender für das mittelständische Unternehmen deutlich und beschleunigt die Durchsetzung im kooperierenden Mittelstand.
Der aktuelle Status der Umsetzung des elektronischen Rechnungsaustausches
Mehrheitlich werden Rechnungsportale externer Dienstleister verwendet. Die EDI erfahrenden Kooperationen des Lebensmittelhandels setzen auf den genannten EDI-Vertrag und verzichten auf die digitale Signatur. Sie stellen in ihren IT- Abteilungen die genannten Prüfpfade und die Prozessdokumentationen für die Steuerbehörden dar.
Non-Food Kooperationen hingegen, die auch teilweise im internationalen Geschäft unterwegs sind, setzten auf die Nutzung der digitalen Signatur als einfache und preiswerte Möglichkeit zur Herbeiführung von Dokumentensicherheit.
In der Mitteilung der Kommission werden Vorschläge zur Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb der EU unterbreitet (KOM (2010) 712). 240 Milliarden Euro Einsparungen sollen, nach Schätzungen einer durch die Kommissionen im Auftrag gegebene Studie, bereits nach 6 Jahren zu erreichen sein. Die Komission will sicherstellen, dass den Bedürfnissen des Mittelstandes (KMU) auch durch externe E- Invoicing Dienstleister Rechnung getragen wird. So soll die bereits im Small Business Act gestellte Forderungen nach einfachen, kostengünstigen und verbindlichen Verfahren verwirklicht werden.
Neben den im Folgenden erläuterten Baustellen der Harmonisierung und Standardisierung ist ein Thema besonders wichtig: Die Forderung nach technischer und kaufmännischer „Durchlässigkeit“ (Interoperabilität) der im E-Invoicing Markt agierenden Rechnungsportale, um möglichst bis 2020 eine große mittelständische „Schwungmasse“im E-Invoicing zu erreichen, eine Forderung, die ich aus meiner jahrelangen Erfahrung in der „eBilling-eInvoicing-Szene“ voll und ganz mittrage.
SEPA und elektronische Rechnung
Neu ist, dass in dem Papier die Verbindung zwischen der Einführung der elektronischen Rechnung sowie den Initiativen rund um das Projekt „SEPA“ (Single European Payment Area) hergestellt wird. Dies betrifft insbesondere die verwendeten Übertragungsstandards (UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) v.2 ). Ziel des SEPA-Projekts ist die Direktverarbeitung von Zahlungen zwischen Auftraggeber und Empfänger, auch hier wird auf einen Standard gesetzt (ISO 20022). Die Forderung lautet, dass der E-Invoicing Standard mit dem bei SEPA verwendeten Finanznachrichten Standard vereinbar sein soll.
Angleichung der rechnungsbezogenen Mehrwertsteuerregelungen
Die weitere Forderung ist eine Angleichung der Mehrwertsteuersysteme, um Hemmnisse im grenzüberschreitenden Rechnungs- Verkehr abzubauen. Durch eine bereits beschlossen Gleichstellung von Papierbelegen und elektronischen Belegen soll bis zum Jahr 2013 eine Harmonisierung der rechnungsbezogenen Mehrwertsteuerregelungen in Europa stattfinden (Umsetzung der Richtlinie 2006/112/EG).
Digitale Signatur oder EDI Vertrag
Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, wie ein verlässlicher Prüfpfad zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität der elektronischen Rechnungsbelege innerbetrieblich auszusehen hat, wenn der bekannte EDI- Vertrag anstelle der digitalen Signatur zum Einsatz kommt. Konkrete Aussagen darüber bleibt auch dieses Papier schuldig. Das verwundert nicht, denn es gibt in der geänderten MwStSysRL ein Verbot einer Methodenvorgabe; und auch eine Definition desses, was internal business controls enthalten müssen, wäre schon ein Verstoss gegen dieses Verbot.
Zentrale Forderung: Roaming zwischen den Rechnungsportalen
Eine neue und außerordentlich praxisrelevante Forderung in der Mitteilung ist die der Interoperabilität der Portale und Plattformen. Schon öfter wies ich in meinen Informationen und Seminaren darauf hin, dass die „Gretchenfrage“ bei der Auswahl der Dienstleister zukünftig lauten werde, wie die verschiedenen Rechnungsportale untereinander den Rechnungsverkehr bewerkstelligen und zulassen können (Technik) und ob die Voraussetzung im Geschäftmodell der jeweiligen Dienstleiser dafür vorliegen (Vertriebs- und Preismodell). Einige Rechnungsportale haben solche „Roaming-Voraussetzungen“ mit den Rechnungsservices von Sparkassen, Volksbanken- und Raiffeisenkassen sowie einer Schnittstelle zu den Rechnungswesenprogrammen der DATEV von Beginn an realisiert. Auch eine Anbindung an SAP ist nicht wirklich schwierig. Dies erweitert somit den Kreis der Rechnungsabsender für das mittelständische Unternehmen deutlich und beschleunigt die Durchsetzung im kooperierenden Mittelstand.
Der aktuelle Status der Umsetzung des elektronischen Rechnungsaustausches
Mehrheitlich werden Rechnungsportale externer Dienstleister verwendet. Die EDI erfahrenden Kooperationen des Lebensmittelhandels setzen auf den genannten EDI-Vertrag und verzichten auf die digitale Signatur. Sie stellen in ihren IT- Abteilungen die genannten Prüfpfade und die Prozessdokumentationen für die Steuerbehörden dar.
Non-Food Kooperationen hingegen, die auch teilweise im internationalen Geschäft unterwegs sind, setzten auf die Nutzung der digitalen Signatur als einfache und preiswerte Möglichkeit zur Herbeiführung von Dokumentensicherheit.
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